Allgemeine Geschäfts­­bedingungen

Urheberschutz und Nutzungsrechte

Das aus dem an Bachstein erteilten Auftrag entstandene Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Gegenstand des Vertrages sind die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung dessen Nutzungsrechten. Alle Inhalte, die bei der Entwicklung des Urheberwerkes entstehen sind Eigentum von Bachstein und nicht Teil des Auftrages.

Produkte, welche im Prozess des Projektes erstellt werden, sind durch das Urheberrechtsgesetz als persönliche geistige Schöpfung geschützt.

Die im Rahmen des Auftrages entstandenen Werke dürfen ohne die schriftliche Einwilligung von Bachstein weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Ausnahmen dabei stellt Webseiten spezifischer Inhalt dar.

Jede Nachahmung des gesamten Werkes oder Teilen davon ist unzulässig.

Die Werke dürfen nur für den erworbenen Zweck und gemäss der vereinbarten Nutzungsart verwendet werden. Das Recht für die Nutzung geht bei Abschluss des Projektes und der vollständigen Zahlung des Auftraghonorars, falls nicht anders definiert, für 10 Jahre und im Rahmen des im erteilten Auftrages definierten Zweckes an die Auftraggeber:innen über.

Für Arbeiten im Bereich Web Entwicklung und der Umsetzung bestehender Designs gelten zusätzlich die Bestimmungen der gestaltenden Designer:innen/Agentur.

Die Übertragungen der Nutzungsrechte an Dritte unterliegt der Einwilligung von Bachstein oder der erworbenen Lizenz.  

Bachstein steht es zu, die vollständigen Informationen über den Umfang der Nutzung des Werkes zu erfahren.

Haftung

Bei Projektstart übernehmen die Auftraggeber:innen die Verantwortung über die Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten Inhalte.

Bei Projektabschluss und dessen Abnahme übernehmen die Auftraggeber:innen die Verantwortung für die Vollständigkeit des Werkes, dessen Inhalt und die Einhaltung der Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

Damit ist Bachstein von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Werden durch Bachstein, auf die Veranlassung der Auftraggeber:innen, Fremdleistungen durch Drittpersonen bezogen, haftet Bachstein nicht für die dadurch entstandenen Kosten.

Bachstein behält sich vor,  die durch Drittpersonen und/oder Dienstleister entstandenen Kosten den Auftraggeber:innen in Rechnung zu stellen.

Die Verantwortung, Inhalte für die Produktion und Veröffentlichung freizugeben, unterliegt den Auftraggeber:innen. Wird diese Freigabe im Ausnahmefall in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Bachstein delegiert, wird Bachstein von jeglicher Haftung freigestellt.

Bei einseitigem Projektabbruch seitens der Auftraggeber:innen ohne Einigung werden alle bis dahin geleisteten Arbeiten vollumfänglich vergütet. Zusätzlich werden folgende Kompensationen fällig:

Bei Abbruch bis 200% der erwarteten Projektdauer vor Projektstart: 100.- Administrationsaufwand.

Bei Abbruch bis 100%* der erwarteten Projektdauer vor Projektstart: 5% des offerierten Gesamtbetrags.

Bei Abbruch bis 50% der erwarteten Projektdauer vor Projektstart: 10% des offerierten Gesamtbetrags.

Bei Abbruch bis 25% der erwarteten Projektdauer vor Projektstart: 15% des offerierten Gesamtbetrags.

Bei Abbruch bis 80% der erwarteten Projektdauer: 20% des offerierten Gesamtbetrags

Bei einseitigem Projektabbruch seitens Bachstein ohne Einigung übernimmt Bachstein die Verantwortung darüber, eine adäquate Ersatzdienstleister:in zu finden.

* Bis maximal 6 Monate

Leistungsumfang Webseiten

Falls nicht anders definiert gilt für Webseiten folgender Leistungsumfang:

Webseiten werden responsive für zwei Bildschirmgrössen optimiert. Diese sind Mobile (idR. zw. 320px und 414px) und Desktop (idR. zw. 1400px und 1800px). Je nach Komplexität der verwendeten Technologie kann auf Grund von Soft- und Hardware spezifischen Unterschieden keine Vollständige Abdeckung jeder Soft- und Hardware Kombination garantiert werden.

Search Engine Optimization, sowie Analytics stehen in ihrer Basis zur Verfügung, werden aber in weiterer Ausführung nur in Zusatzaufwand und möglicherweise unter Zuziehens Drittleister angeboten.

Umsetzungen von Designs werden auf Basis des zu Projekt- / Umsetzungsbeginns bestehenden Designs umgesetzt. Änderungen daran werden zum standard Stundentarif verrechnet.

Funktionen, die zum Abgabezeitpunkt nicht wie im Design vermerkt funktionieren, werden bis 3 Monate nach Abgabedatum kostenlos angepasst. Alle anderen Variationen, Anpassungen und Zusatzfunktionen werden zum standard Stundentarif verrechnet.

Die Kosten für Domain und Hosting werden von den Auftraggeber:innen getragen. Bachstein bietet zum Preis von 79.90 CHF pro Jahr Hosting (über Hostpoint.ch), Server Wartung sowie Organisation und Installation der Domain an.

Nach Projektabschluss steht Bachstein für 7 Tage für kostenlose Supportleistungen (bis zu einem Gesamtaufwand von 3h) zur Verfügung und garantiert, ausser im Ausnahmefall von Krankheit oder Abwesenheit, Support für zwei Monate zum standard Stundentarif oder nach Absprache. 

Jede angefangene Stunde wird dabei voll verrechnet.

Zahlungskonditionen

Rechnungen werden, bei kleineren Projekten mit bis einem Monat erwarteter Laufdauer, am Ende des Projektes verschickt. Bei grösseren Projekten ab einem Monat erwarteter Laufdauer werden die Rechnungen, auf die Laufdauer aufgeteilt, monatlich verschickt, beginnend mit dem Start des Projektes. 

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig.

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erhebt Bachstein eine Mahngebühr von 30.00 CHF pro Mahnung, sowie einen Verzugszins von 5% auf den geschuldeten Gesamtbetrag.

Zusätzliche Anforderungen, Anpassungen oder Leistungen, die in der Offerte nicht enthalten sind, sowie alle Änderungen, welche dazu führen, dass die Werke erneut erstellt oder angepasst werden müssen, werden zum normalen Stundentarif oder nach Absprache in Rechnung gestellt.